AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Präventionsnetzwerk GesundesNetz
( hier Auftragnehmer genannt )
Fassung : Oktober 2008
Dipl.-Kff. Elke Suxdorf, Lortzingweg 4, 32804 Horn-Bad Meinberg, www.gesundesnetz.de
1.Allgemeines
Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft zu GesundesNetz erkennen Sie die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Präventionsnetzwerk GesundesNetz" (AGB) des Auftragnehmers an. Allen Leistungen unserer Mitgliedschaftsleistung liegen diese AGB für GesundesNetz des Auftragnehmers zugrunde.
Die weiteren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) für die Unternehmensberatung Suxdorf und die Preventa Akademie gelten ergänzend für zusätzliche Verträge zwischen Auftragnehmer und deren Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sollten sich passiv auf die o.g. zusätzlichen Geschäftsbedingungen beziehen, ist das in diesen AGB ausdrücklich vermerkt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne das Sie bei jedem weiteren Vertragsabschluss erneut vereinbart werden müssen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für künftige Verträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts - oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch den Auftragnehmer widersprochen.
2. Mitgliedschaft in GesundesNetz
Die Mitgliedsanfrage an der Mitgliedschaft zu GesundesNetz ist per Internet, telefonisch, schriftlich und Email möglich. Sie erhalten von uns nach Eingang des gegengezeichneten Mitgliedsauftrages umgehend eine Mitgliedsbestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses), damit wird die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei GesundesNetz verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, da die Teilnehmerzahl für das Netzwerk begrenzt ist. Mit der Anmeldung/Beauftragung verpflichten Sie sich zur Teilnahme am GesundenNetz und an der fristgerechten Bezahlung der Mitgliedsgebühr. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Der Inhalt der Mitgliedschaft bezieht sich auf die Bereitstellung einer Präventionsvisitenkarte im Netzwerk. Der Auftragnehmer gibt die Gestaltung und Darstellungsform dieser Visitenkarte einheitlich vor. Der Auftragnehmer hat das Recht, das Seitenlayout optisch und inhaltlich jederzeit zu ändern.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und Daten, insbesondere eine fertig einstellbare Bilddatei im JPEG-Format mit max. 300 x 300 Pixel und 130 Kb Dateigröße zur Verfügung zu stellen. Das Einscannen von Fotos oder die nachträgliche Formatbearbeitung ist gegen Aufpreis möglich.
Die Veröffentlichung auf der Website GesundesNetz beginnt erst bei Vorlage aller Unterlagen des Auftraggebers und fristgerechtem Zahlungseingang. Der Auftragnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen Veröffentlichungen des Auftraggebers auf seiner Website ganz oder teilweise untersagen, bzw. entfernen.
Die Leistung des GesundesNetz besteht in der Netzwerkbereitstellung und der Netzwerkorganisation. Die Eventorganisation ist eine Möglichkeit der Vernetzung. Es besteht hier jedoch keine Leistungspflicht die Netzwerkteilnehmer miteinzubeziehen. Es ist eine freiwillige Leistung und daraus entsteht keine Pflicht für GesundesNetz. Ebenso sind die Mitglieder des GesundesNetz nicht dazu verpflichtet an den Events teilzunehmen
Ebenso ist es keine Pflicht Aufträge für die GesundenNetz-Mitglieder zu besorgen. GesundesNetz stellt lediglich die Plattform zur Möglichkeit der Prävention in Unternehmen zur Verfügung.
Auftraggeber und Auftragnehmer werden alles unterlassen, was dem Ansehen des Anderen Schaden zufügen könnte.
Aufgrund der Mitgliedschaft im GesundenNetz hat der Netzwerkteilnehmer die Möglichkeit die angebotenen Präventions-Trainings der Preventa-Akademie zu vergünstigten Konditionen zu nutzen, auch für deren Mitarbeiter/innen. Nur diejenigen, die die Ausbildung bei der Preventa-Akademie absolviert haben, können im Namen des GesundenNetzes in Unternehmen Prävention im Sinne des Präventionstrainers oder den entsprechenden Fortbildungen des Präventionstrainers, zum Präventionsmanager und Master der Prävention anbieten.
Die Möglichkeit Präventionskonzepte erstellen zu lassen, werden unter den AGBs der UB Suxdorf geregelt und sind in Zusammenhang mit GesundenNetz der UB Suxdorf vorbehalten.
Die Möglichkeit an der Ausbildungen der Preventa-Akademie teilnzunehmen sind in den AGBs der Preventa-Akademie geregelt.
Für Mitglieder des GesundenNetzes werden für die Präventionskonzepte, der UB Suxdorf, fü die Unternehmenskunden Rabatte in Höhe von 5 % vom Brutto-Auftragswert gewährt. Ebenso erhalten die Unternehmen und die Präventionstrainer im Netz für die Ausbildungen der Preventa-Akadmie Mitglieder-Konditionen.
3. Gebühren / Zahlungsfrist
Die Mitgliedschaft bei GesundesNetz läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mitgliedschaft kann von beiden Parteien, jederzeit 6 Wochen zum Quartalsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Mitgliedsgebühren 30 Euro inkl. gesetzlicher MWSt im Bank-Abbuchungsverfahren, eingehend bis zum 3. Werktag nach Monatsanfang im Voraus, an den Auftragnehmer auf dessen Konto zu zahlen. Die monatliche Kostenpauschale ist freibleibend und kann sich jederzeit ändern.
4. Absagen durch GesundesNetz und Widerrufsrecht
Bis 14 Tage vor Mitgliedsbeginn kann die Anmeldung schriftlich widerrufen werden, danach ist die Mitgliedschaft fest.
Wir behalten uns vor bei Netzwerkausfällen, die wir nicht zu vertreten haben, weiterhin die Mitgliedsgebühr zu erheben.
5. Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen und der Internetseite daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung- vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Zwecken verwendet werden.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
Das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich nach deutschen Recht statt. Auf die Inanspruchnahme von EU - oder internationalem Recht verzichten beide Parteien. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Paderborn.
